Wien-Alsergrund: eine Ladezone für ein Süßwarengeschäft

Ein arabische Süßwarengeschäft samt dazugehörendem 20-Quadratmeter kleinem „Supermarkt“ in Wien-Alsergrund bekommt eine eigene Ladezone. Das erzürnt die Anrainer, die unter Parkplatznot leiden.

An den Leiter der MA 46
Betrifft: Ladezone in 1090 Wien, Alserbachstraße 35
Seit 3. Mai 2017 gilt vor dem Haus Alserbachstraße 35 in 1090 Wien-Alsergrund eine Ladezone. Diese ist laut Verkehrsschild von Montag bis Samstag in der Zeit von 09:00 bis 18:00 Uhr gültig.

Die Situation: In diesem Haus befindet sich ein Süßwarengeschäft, dass sich auf arabische Süßigkeiten und Bäckereien spezialisiert hat, daneben werden in einem winzigen Geschäft, das geschätzte 20 Quadratmeter Verkaufsfläche aufweist, orientalische Lebensmittel angeboten.

Wie ein Mitarbeiter dieses Geschäftes vor geraumer Zeit freudig mitgeteilt hat sei diese Ladezone von den Inhabern des Geschäftes beantragt worden.

Ein weiteres bemerkenswertes Faktum: Die Bäckerei dieser Mehlspeisen, die in diesem Geschäft angeboten werden, befindet sich in 144 Metern Entfernung am Spittelauer Platz. Diese Backwaren werden zumindest bis dato nicht mit einem Lastwagen geliefert, sondern mit einem PKW, der für diese Strecke (im Prinzip zweimal um die Ecke) 482 Meter zurücklegt.

Auf der in Richtung Donaukanal links befindlichen Straßenseite befinden sich in diesem Abschnitt allerdings nur wenige Geschäfte, für die ein Halteverbot mit Ausnahme von liefernden Lastfahrzeugen eingerichtet werden müsste.

Auf der rechten Straßenseite zwischen Julius Tandler-Platz und Friedensbrücke hingegen befinden sich mehrere größere Geschäfte, die eine Ladezone eher rechtfertigen würden:

Das „Armin-Center“, ein „Euro-Shop“, der russische Supermarkt „Buratino“, das Lager einer Obst- und Gemüsehandlung und einen Häuserblock weiter neben einer Apotheke auch ein Sparmarkt.

Für die Anrainer stellen sich nun folgende Fragen, die ich zu beantworten ersuche:

1. Wann und mit welcher Begründung wurde dieser Antrag von wem eingebracht?

2. Wurde ein Lokalaugenschein seitens der Behörden und der im Bezirk politisch Verantwortlichen vorgenommen?

3. Wurde der Bedarf an Ort und Stelle geprüft?

4. Wurde für die Errichtung dieser Ladezone interveniert?

5. Warum wurde diese Zone unmittelbar vor genau diesem Geschäft errichtet und nicht auf der gegenüberliegenden Seite, die ein solches Halteverbot eher rechtfertigen würde?

Mit freundlichen Grüßen,

Christian M. Kreuziger

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